Allgemeine Geschäftsbedingungen (letzte Änderung: 28.04.2015)
1. Bestellung
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sowie mündliche Vereinbarungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich oder formularmäßig bestätigen oder Ihnen durch übersenden der Ware und der Rechnung entsprechen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen, insbesondere Bedingungen des Käufers, gelten nur wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Sonderanfertigungen, Sonderbestellungen und Mischaufträge sind von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen.
2. Versand
Alle Sendungen, national wie international, reisen gemäß CPT (Carriage Paid to... /Frachtfrei bis...) Incoterms 2010. Versandart und Versandweg werden von uns gewählt. Wir sind bemüht Kundenwünsche zu berücksichtigen; dadurch entstehende Mehrkosten (z.B. Express) gehen zu Lasten des Käufers.
Frachtkosten berechnen sich aus dem Gewicht und der Versandart, sowie aus dem Warenwert. Eine genaue Frachtkostenermittlung kann daher erst nach genauer Kalkulation erfolgen. Wir sind stets bemüht die Frachtkosten so gering wie möglich zu halten. Die Gefahr geht am Ort der Übergabe an den Kunden auf diesen über. Bei Abholung auf unserem Hof vor der Beladung des Kundenfahrzeuges, bei Lieferung mit der Entladung des Lieferfahrzeuges.
3. Lieferung und Abnahme
Bei Überschreitung der Lieferfrist hat der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Unsere Haftung bei Nichterfüllung beschränkt sich auf den Rechnungswert der Warenmenge, die wir nicht geliefert haben oder mit deren Lieferung wir in Verzug geraten sind. Bei Lieferverzug haften wir nur, wenn der Schaden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits zurückzuführen ist. Teillieferungen sind zulässig. Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen oder Lieferausfälle von unseren Lieferanten, Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand und Fälle höherer Gewalt befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung die davon betroffene Partei von der Verpflichtung zur Lieferung bzw. Abnahme. Wird hierdurch die Lieferung um mehr als einen Monat verzögert, so ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich der von der Liefer- und Abnahmestörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht. Wir sind berechtigt Mehr- oder Mindermengen bis zu 10% zu liefern. Ist die Ware innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach und nach abzunehmen, so ist die Abnahme, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gleichmäßig über den Gesamtzeitraum zu verteilen. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung im Rückstand ist. Ein Anspruch auf Nachlieferung solcher Mengen, mit deren Abruf oder Abnahme der Käufer länger als 14 Tage im Rückstand ist, besteht nicht. Gleiches gilt für Mengen, die wir wegen rückständigen Zahlungen des Käufers nicht ausgeliefert haben. Unsere sonstigen Rechte werden hierdurch nicht berührt.
4. Preise / Berechnung
Für die Berechnung ist der am Versandtag gültige Abgabepreis pro Einheit maßgeblich. Bei Erscheinen einer neuen Preisliste verliert die alte Liste ihre Wirkung. Der Käufer ist berechtigt innerhalb 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Kaufvertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Preiserhöhungen die auf einer Erhöhung der Frachttarife oder der Umsatzsteuer beruhen.
5. Mängelrügen, Gewährleistungen, Haftung
Etwaige Beanstandungen der Beschaffenheit oder der Menge sind unter Angabe der Bestelldaten und der Rechnung und Versandnummern zu erheben. Offene Mängel und Abweichungen in der Liefermenge sind unverzüglich bei Lieferung anzuzeigen, versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens 6 Monate nach Auslieferung der Ware am Versandort anzuzeigen.
Alle Waren ist vor der Verarbeitung gemäß BFS-Merkblätter zu prüfen. Unterlässt der Verarbeiter die Prüfungen gemäß der BFS-Merkblätter oder anderer Fachvorgaben, entfällt für uns jegliche Haftung. Eine Gewährleistung für die von uns gelieferten Werkstoffen hergestellten Anstriche und Systemaufbauten und sonstigen Beschichtungen übernehmen wir - soweit rechtlich zulässig - nicht, da wir keinen Einfluss auf die Verwendung und den Beschichtungsvorgang haben. Schadensersatzansprüche des Käufers aufgrund von Mängeln der gelieferten Ware oder der Verletzung von Nebenpflichten sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen.
6. Auskünfte, Raterteilung
Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Empfehlungen und Beratungen in Wort und Schrift und sonstige Angaben ist unverbindlich und begründen keine Haftung unsererseits und befreien den Käufer nicht vor der eigenen Prüfung unserer Produkte auf Ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke. Sollte eine Haftung unsererseits dennoch in Frage kommen, so gilt die Regelung des vorstehenden Absatz 5.
7. Zahlungen
Bei Barverkauf ist der Kaufpreis sofort bei Empfang der Ware ohne Abzug zu zahlen. Rechnungen sind 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Skontogewährung hat die Voraussetzung, dass das Konto des Käufers keine fälligen Rechnungsbeträge aufweist. Skontierfähig ist nur der Warenwert, nicht die Fracht oder Arbeitsstunden. Maßgebend ist der Zahlungseingang bei uns. Zahlungen werden zunächst zur Abdeckung der Kosten, dann der Zinsen und mit dem Überschuss zum Ausgleich der ältesten Schuldenposten verwendet.
Sofern wir Wechsel oder Auslandsschecks entgegennehmen, gehen Diskont- und Bankspesen zu Lasten des Käufers. Wir übernehmen keine Gewähr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung. Gegenüber unseren Forderungen kann nur aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden, wenn wir die Gegenforderung anerkannt haben oder wenn eine entsprechende rechtskräftige gerichtliche Entscheidung vorliegt. Entstehen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden oder wird die Zahlungsfrist überschritten, sind wir befugt, Vorauszahlungen zu verlangen und eingeräumte Zahlungsfristen zu widerrufen. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind wir ferner berechtigt Zinsen in Höhe der bankübliche Debit Zinsen, mindestens jedoch in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank vom Rechnungsbetrag zu berechnen.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, unser Eigentum. Unser Eigentum erstreckt sich auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden neuen Erzeugnisse. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum entsprechend §§ 947, 948 BGB. Dem Käufer erwachsen aus der Verarbeitung der Vorbehaltsware für uns und ihrer Aufbewahrung keine Ansprüche gegen uns. Alle Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltsware aus unseren gegenwärtigen und künftigen Warenlieferungen an ihn tritt der Käufer einschließlich Wechsel und Schecks zur Sicherung der jeweiligen Ansprüche nach Abs. 1 schon jetzt an uns ab. Bei Veräußerung von Waren an denen wir gemäß Abs. 2 Satz 2 Miteigentum haben, beschränkt sich die Abtretung auf den Forderungsanteil, der unserem Eigentumsanteil entspricht. Wird Vorbehaltsware zusammen mit anderen Sachen zu einem Gesamtpreis veräußert, so beschränkt sich die Abtretung auf den anteiligen Betrag unserer Rechnung (einschließlich Umsatzsteuer) für die mitveräußerte Vorbehaltsware. Wird Vorbehaltsware zusammen mit anderen Sachen zu einem Gesamtpreis veräußert, so beschränkt sich die Abtretung auf den anteiligen Betrag unserer Rechnung (einschließlich Umsatzsteuer) für die mitveräußerte Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung im Rahmen eines Werkvertrages wird die Werklohnforderung in Höhe des anteiligen Betrages unserer Rechnung (einschließlich Umsatzsteuer) für die mitverarbeitete Vorbehaltsware schon jetzt an uns abgetreten.
Solange der Käufer bereit und in der Lage ist, seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachzukommen, darf er über die in unserem Eigentum stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen und die an uns abgetretenen Forderungen selbst einziehen. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und Forderungsabtretungen, auch im Wege des Forderungsverkaufs, darf er nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung vornehmen, sofern diese unsere Vorbehaltsware betreffen; dies gilt auch bei Exportgeschäften. Erscheint uns die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet, hat der Käufer uns auf unser Verlangen die Vorräte an Vorbehaltsware mitzuteilen und uns deren Rücknahme zu ermöglichen; er hat ferner die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen und uns alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen herauszugeben. In der Rücknahme von Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Kaufvertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Unser Eigentumsvorbehalt wird nicht durch die Rückgabe von Wechseln berührt, die uns zwecks Selbstdiskonts eingesandt wurden. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherungen nach unserer Wahl selbst freigeben oder deren Freigabe bewirken.
9. Widerrufsrecht
a. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so ist er an seine Erklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie binnen einer Frist von zwei Wochen nach Eingang der Ware widerruft. Der Widerruf muss schriftlich erklärt werden. Das bloße Zurücksenden der Ware reicht als Widerruf nicht aus. Zur Wahrung der Frist muss die Ware innerhalb der zwei Wochen versandt worden sein. (Eingangsdatum beim Beförderer)
b. Sofern der Kunde Verschlechterung, den Untergang oder eine anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten hat, ist er zum Ersatz der Wertminderung oder des Wertes verpflichtet. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung der Sache sowie für sonstige Leistungen bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufs ist deren Wert zu vergüten.
c. Ein Widerrufs- / Rückgaberecht nach dem Fernabsatzgesetz besteht nicht in den folgenden Fällen:
- bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder
- eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder
- die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Die Kosten für die Rücksendung gehen zu Lasten des Versenders.
10. Warenzeichen
Zahlreiche der gelieferten Produkte sind mit einem Warenzeichen gekennzeichnet. Werden solche Produkte weiterverarbeitet, anderen Substanzen als Bestandteile oder Zusätze beigemengt o.ä., so dürfen die Warenzeichen nur mit besonderer schriftlicher Genehmigung des Warenzeicheninhabers zur Kennzeichnung, Beschreibung oder sonst im Zusammenhang mit den hergestellten Erzeugnissen benutzt werden. Die Lieferung unter einer Warenzeichnung ist nicht als Zustimmung zum Gebrauch des Warenzeichens für die hergestellten Erzeugnisse anzusehen. Soweit der Verwendung von Warenzeichen zugestimmt wird, setzt dies die vom Warenzeicheninhaber festgelegten Bedingungen, insbesondere seiner Qualitätsvorschriften, voraus.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Zahlungen ist Saarbrücken. Als alleiniger Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Schecksachen, gilt Saarbrücken als vereinbart.
12. Salvatorische Klausel
Ist ein Teil oder sind Teile dieser Geschäftsbedingung, gleich aus welchem Grund, unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Teile der Bedingungen nicht.